SolothurnTreuhandMehrwertsteuer Onlinepflicht
Anmelden und Abrechnen der Mehrwertsteuer erfolgen ab dem 1. Januar 2024 in der Regel elektronisch. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 65a, kann der Bundesrat das elektronische Verfahren vorschreiben. Die Verordnung zur Umsetzung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist...