Im Steuerjahr 2023 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz mehr in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen neu maximal 7’056 Franken auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung überweisen. 2022 betrug der Maximalbetrag 6’883 Franken. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können 2023 bis zu 20 Prozent ihres jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 35’280 Franken für die Säule 3a einsetzen. Im Vorjahr war die Maximalzahlung auf 34’416 Franken begrenzt.
Die Einzahlungen können selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige in ihrer Steuererklärung von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Der jährliche Beitrag muss bis zum Jahresende auf dem eigenen Vorsorgekonto verbucht sein. Wer sicher sein will, zahlt deshalb vor Weihnachten ein.
Quelle: Steueramt Kanton Bern
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