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title: "Ab dem 1. Januar 2025 nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a"
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date: 2024-11-07
author: "Mark Rüfenacht"
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  - "Solothurn"
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# Ab dem 1. Januar 2025 nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

**Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Beiträge in ihre gebundene Vorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Einzahlungen künftig nachträglich leisten. Der Bundesrat hat am 6. November 2024 das Resultat der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die nötigen Anpassungen an der Verordnung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) beschlossen. Diese Neuerungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.**