Version vom 1. Januar 2025
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des zwischen der Klientin und der Rüfenacht Heer Partner AG („RHP„) geschlossenen Vertrages und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge.
- Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB sind nur insoweit anwendbar, als RHP mit der Klientin nichts anderes vereinbart hat.
- RHP kommuniziert per Telefon, E-Mail oder Fax, d.h. über Kommunikationsmittel, welche hinsichtlich Geheimhaltung und Sicherheit Risiken bergen. Auf Wunsch kann eine verschlüsselte Datenübertragung zur Verfügung gestellt werden.
- Können Klienten generell oder im Einzelfall der Übermittlung von Informationen und Dokumenten per E-Mail oder Fax nicht zustimmen, ist eine vorgängige Mitteilung erforderlich. Anderenfalls geht RHP von einer allgemeinen Zustimmung zum Einsatz dieser Kommunikationsmittel aus.
- Ein Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Dieses Recht steht auch RHP als Beauftragter zu. Vorbehalten bleiben stets Verpflichtungen aus einem Widerruf zur Unzeit. Die Beendigung des Mandats befreit die Klientin nicht von ihrer Verpflichtung, die geleisteten Arbeiten und die vor der Beendigung aufgelaufenen Kosten sowie die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der ordnungsgemässen Abwicklung und Beendigung ihrer Angelegenheiten zu bezahlen.
- RHP ist berechtigt, die angelegten Akten nach Ablauf von zehn Jahren ohne weitere Kontaktnahme zu vernichten.
- Bei Erteilung eines Mandates durch mehrere Klienten haften diese gegenüber RHP solidarisch.
II. Gewährleistung der Klientin
- Die Klientin gewährleistet, dass RHP sämtliche notwendigen Informationen erhält, welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandats erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird RHP die Informationen, welche sie von der Klientin oder von Hilfspersonen der Klientin übermittelt werden, nicht verifizieren oder überprüfen.
III. Dienstleistungserfüllung durch Mitarbeiter
- Ohne gegenteilige Instruktion ist RHP berechtigt, die Auftragserfüllung nach eigenem Ermessen an fachlich qualifizierte und geeignete Partner oder Mitarbeitende zu übergeben und kundenspezifische Daten und Informationen diesen Partnern oder Mitarbeitern offenzulegen.
IV. Beizug von externen Spezialisten
- Erfordert ein Auftrag den Beizug von in- oder ausländischen externen Spezialisten, insbesondere wenn Spezialwissen erforderlich ist, so wird die Klientin vorgängig von RHP benachrichtigt, wobei das weitere Vorgehen vereinbart wird. Die Auswahl der Spezialisten erfolgt durch die Klientin. RHP ist gerne bereit, der Klientin nach bestem Wissen und Gewissen Vorschläge für Spezialisten zu unterbreiten. RHP übernimmt keine Haftung für die Auswahl und keine Gewährleistung für die externen Spezialisten.
- In der Regel schliesst die Klientin mit externen Spezialisten einen separaten Vertrag mit separater Rechnungstellung. RHP koordiniert die Arbeiten der externen Spezialisten und prüft deren Leistungen und deren Rechnungsstellung (Plausibilitätsprüfung). RHP kann mangels Spezialwissen keine Haftung für die fachliche Detailinstruktion und die fachliche Überwachung in den Spezialgebieten übernehmen.
- Werden die externen Spezialisten über RHP abgerechnet, so gelten diese als Hilfspersonen. Für Hilfspersonen wird jede Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für die Auswahl, Instruktion und Überwachung gelten im Übrigen die Haftungseinschränkungen gemäss Ziff. 35 und Ziff. 38.
- Die Klientin ist einverstanden, dass im Rahmen des Beizugs von externen Spezialisten mit dem Auftrag zusammenhängende Daten und Informationen gegenüber den Spezialisten bekannt gegeben werden.
V. Arbeitsaufwand
- Der benötigte Zeitbedarf bestimmt sich nach dem notwendigen Arbeitsaufwand für die sorgfältige Erfüllung des Auftrages. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien ist RHP nicht an bestimmte Zeitvorgaben gebunden.
VI. Instruktionsberechtigte Personen
- Gegenüber RHP gelten diejenigen Personen als instruktionsberechtigt, welche von der Klientin auf der „Liste der instruktionsberechtigten Personen“ von der Klienten gegenüber RHP angegeben wurden. RHP ist berechtigt, Instruktionen von nicht auf vorgenannter Liste aufgeführten Drittpersonen zu verweigern.
VII. Vergütung
- Die Vergütung für Dienstleistungen von RHP sowie für effektive Auslagen und effektive Spesen von RHP werden gemäss der Honorarordnung von RHP abgerechnet. Zusätzlich wird eine Verwaltungskostenpauschale von 3% der Beratungshonorare verrechnet.
- Ab der zweiten Mahnung ist RHP berechtigt, Mahngebühren in Höhe von je CHF 20 zu erheben.
VIII. Kündigung
- Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Klientin und RHP ist seitens RHP in Anwendung von Art. 404 Abs. 1 OR grundsätzlich jederzeit ohne Ansetzung einer Frist möglich. RHP ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Klientin bei Zahlungsverzug der Klientin ohne Weiteres einseitig, fristlos zu beenden.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt RHP der Klientin auf erstes Verlangen sämtliche Daten heraus. RHP ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen.
IX. Geheimhaltung
- RHP untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. RHP behandelt alle von der Klientin erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich.
- Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen kann RHP verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten vor.
X. Software
- RHP kann Klienten Buchhaltungs-, Steuer- und Revisionssoftware zur Verfügung stellen (nachfolgend „Software„). Diese Software kann von Klienten genutzt werden, um Daten direkt zur Weiterverarbeitung durch RHP hochzuladen und/oder um selbst Daten auf den Softwaresystemen von RHP zu verarbeiten.
- Die von RHP der Klientin zur Verfügung gestellte Software gehört und verbleibt im Eigentum von RHP bzw. den Lizenzgebern von RHP.
- Die Klientin erhält das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, zeitlich für die Dauer dieses Vertrages limitierte, gebührenpflichtige und widerrufbare Recht, die Software zu verwenden. Die Klientin darf die Software weder weiter-/ unterlizenzieren, verkaufen, vermieten oder übertragen noch sonst wie ganz oder in Teilen Dritten zugänglich machen.
- Jegliche Haftung von RHP in Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch die Klientin ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet RHP nicht für Datenverlust oder -beschädigung.
- Für Daten, welche von der Klientin in die Software eingespeist werden und Vorarbeiten durch die Klientin, trifft die Klientin die volle und alleinige Verantwortung. RHP überprüft diese Daten und Vorarbeiten durch die Klientin (dies betrifft insbesondere eigenständige Buchungen der Klienten bei der Nutzung einer cloudbasierten Buchhaltungssoftware (u.a. AbaWeb) und anschliessender Beauftragung von RHP zur Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Weiterführung der Buchhaltung) – ohne anderslautende Instruktion der Klientin – nicht.
- RHP haftet nicht für den Schaden, welcher der Klientin direkt oder indirekt durch die Nutzung der von RHP zur Verfügung gestellten Software entsteht.
XI. Datenschutz
- Die Bearbeitung von Personendaten durch RHP im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von RHP.
- Die Datenschutzerklärung von RHP ist integraler Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Auftragsverhältnisses mit RHP.
- RHP greift im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auf externe IT-Dienstleister und Cloud-Provider mit Servern in der Schweiz und im Ausland zurück und setzt bestimmte IT-Dienstleistungen sowie Kommunikationsmittel ein, die mit Datensicherheitsrisken verbunden sein können (z.B. Zoom, Microsoft Teams, Microsoft Office 365, Abacus). Wünscht die Klientin für Ihre Daten besondere Sicherheitsmassnahmen, so obliegt es der Klientin, RHP darüber zu informieren.
XII. SRO
- Die Klientin nimmt zur Kenntnis, dass RHP ein Finanzintermediär nach schweizerischem Recht ist und daher an die Vorschriften des schweizerischen Geldwäscherei-gesetzes und an die spezifischen Regeln der anerkannten Selbstregulierungsorganisation („SRO„), welcher RHP angeschlossen ist, gebunden ist. Die Klientin verpflichtet sich daher, RHP alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche RHP zur Erfüllung der Pflichten nach dem schweizerischen Geldwäschereigesetz benötigt.
- Insbesondere ist die Klientin verpflichtet, bei der Kundenidentifizierung mitzuwirken und allfällige SRO-Formulare vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
XIII. Exklusivität und Know-how
- Die vorliegenden AGB und alle damit verbundenen Verträge begründen für die Vertragsparteien keine Exklusivitätsrechte. RHP darf gleiche oder ähnliche Mandate für Dritte führen.
- Die Kunden von RHP profitieren vom Know-how (Konzepte, Methoden, Ideen, Formulierungen, Vorlagen, etc.), welches RHP im Rahmen der langjährigen Mandatsarbeit aufgebaut hat. Das Know-how, welches in den Mandaten erarbeitet wird, ist ohne gegenteilige schriftliche Absprache nicht exklusiv und darf von RHP – unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflichten – auch für andere Klienten eingesetzt werden.
XIV. Haftung
- RHP haftet für die getreue, sorgfältige und gewissenhafte Ausführung der beauftragten Arbeiten. RHP kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren. Allfällige Beanstandungen sind von der Klientin umgehend mitzuteilen.
- Die vertragliche und ausservertragliche Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit wird für alle Haftungskonstellationen (eigenes Verhalten, Auswahl, Instruktion und Überwachung von Dritten, etc.) ausgeschlossen.
- RHP haftet ausschliesslich für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Beratungen erfolgen ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientin und zum Zweck der Erfüllung des konkreten Auftrages. Beratungsergebnisse dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch RHP von der Klientin nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden.
- Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklärungen und Lohnmeldungen werden im Namen des Kunden erstellt und eingereicht; die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklärungen und Lohnmeldungen verbleibt jedoch beim Kunden.
- Wenn gesetzliche oder rechtliche Fristen nicht eingehalten werden können, weil (i) der Kunde RHP nicht oder verspätet über die Frist informiert hat, (ii) RHP die zur Fristwahrung erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen nicht rechtzeitig vom Kunden erhält oder (iii) der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, kann RHP vom Kunden für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Frist entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
XV. Inkrafttreten und Änderung
- Diese AGB treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
- RHP ist berechtigt, die AGB abzuändern, wobei die neuen AGB gegenüber der Klientin zur Kenntnis gebracht werden und deren Zustimmung eingeholt werden muss.
XVI. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- Auf dieses Auftragsverhältnis ist schweizerisches materielles Recht anwendbar.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn.