Im Rahmen des Entlastungspakets 27 beabsichtigt der Bundesrat, die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge anzupassen. Grundsätzlich können Vorsorgeleistungen entweder als laufende Rentenzahlungen oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen. Renten werden gemeinsam mit dem übrigen Einkommen besteuert. Kapitalleistungen aus Vorsorge sowie Leistungen bei Todesfall oder bleibender gesundheitlicher Beeinträchtigung unterliegen hingegen einer separaten Besteuerung. Bislang erfolgt die...