SolothurnSteuern und RechtAktienrechtsrevision: Frist zur Umsetzung endet am 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Die Unternehmen haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Sie müssen diese Veränderungen insbesondere vornehmen, um von dem neuen Kapitalband profitieren zu können. Die Revision des Aktienrechts welche eine Änderung des Obligationenrechts (OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV)...