GrenchenSteuern und RechtVerkauf eines aktionärsgeführten Unternehmens

Oktober 10, 2024

Steuerfreie Kapitalgewinne aus Verkäufen aktionärsgeführter, privat gehaltener Unternehmen zunehmend unter Druck 

Am 25.06.2024 bestätigte das Bundesgericht in seinem Urteil BGE 9C_403/2023, dass unter gewissen Umständen der Verkauf von privat gehaltenen Aktien nicht als steuerbarer Kapitalgewinn, sondern als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgrund nebenberuflichem Beteiligungshandel qualifiziert werden kann. Im konkreten Fall hielt der Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Aargau Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Guinea-Bissau, wobei er auch selbst im Betrieb mitgewirkt hat. Beim Verkauf der Beteiligungen an der Kapitalgesellschaft mit Sitz in Guinea-Bissau hat die Steuerverwaltung Aargau den Kapitalgewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Gemäss Bundesgericht wäre ein steuerfreier Kapitalgewinn aus dem Verkauf von privat gehaltenen Unternehmen nur möglich, wenn es sich um einer zufällig sich präsentierende Gelegenheit zur Erzielung des Kapitalgewinns handle. Aufgrund des Engagements des Aktionärs in der Geschäftstätigkeit, seines branchenspezifischen Fachwissens sowie das planmässige und systematische Vorgehen beim Aufbau und dem anschliessenden Verkauf des Unternehmens wurde im vorliegenden Fall sein Handeln als nebenberuflicher Beteiligungshandel eingestuft und der Kapitalgewinn besteuert.

Daraus ist ersichtlich, dass aktionärsgeführte, privat gehaltene Unternehmensstrukturen für den Fall eines Verkaufes sorgfältig zu analysieren und mit einem Steuerruling abzusichern sind.

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

https://www.rh-partner.ch/wp-content/uploads/2024/08/RHP_logopng-1.png

STANDORT SOLOTHURN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Hauptbahnhofstrasse 2
4500 Solothurn

T  +41 (0)32 613 20 30
M  solothurn@rh-partner.ch

STANDORT GRENCHEN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Centralstrasse 8
2540 Grenchen

T  +41 (0)32 613 20 30
M  grenchen@rh-partner.ch