Steuerfreie Kapitalgewinne aus Verkäufen aktionärsgeführter, privat gehaltener Unternehmen zunehmend unter Druck Am 25.06.2024 bestätigte das Bundesgericht in seinem Urteil BGE 9C_403/2023, dass unter gewissen Umständen der Verkauf von privat gehaltenen Aktien nicht als steuerbarer Kapitalgewinn, sondern als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufgrund nebenberuflichem Beteiligungshandel qualifiziert werden kann. Im konkreten Fall hielt der Steuerpflichtige mit Wohnsitz...