Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Quellensteuertarife für das Jahr 2025 publiziert. Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmenden abgezogen sofern diese keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen. Arbeitgebende überweisen die Quellensteuer der kantonalen Steuerbehörde. Quelle: ESTV Für die...