TreuhandSteuerfreier Kapitalgewinn beim Verkauf aktionärsgeführter Unternehmen

Februar 7, 2025

Jüngste Entscheide des Bundesgerichts zeigen eine Verschärfung in der Beurteilung, ob bei einem Verkauf privat gehaltener Beteiligungsrechte ein steuerfreier Kapitalgewinn realisiert wird, oder, ob ein gewerbsmässiger Beteiligungshandel vorliegt. Den aktuellsten Bundesgerichtsentscheid zum Thema haben wir am 10. Oktober 2024 kommentiert.

Systematisches Vorgehen beim Aufbau, branchenspezifisches Fachwissen, Mitarbeit im Unternehmen, hohe Fremdfinanzierung und ein Risikoprofil, das über ein normales Anlegerisiko hinausgeht, sind Kriterien, die das Bundesgericht für seine Beurteilung zugunsten einer Qualifizierung eines Verkaufserlös als Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit in Form des Beteiligungshandels herangezogen hat.

Die Auslegung der entsprechenden Kriterien lassen viel Interpretationsspielraum und führen zu einer gewissen Unsicherheit, ob der Verkauf einer aktionärsgeführten Unternehmung im Zuge einer Nachfolgeregelung als steuerfreier Kapitalgewinn qualifiziert oder nicht. Daher ist zu empfehlen, die steuerlichen Konsequenzen eines Unternehmensverkaufs mittels Steuerruling mit der Steuerverwaltung vorgängig zu klären.

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

https://www.rh-partner.ch/wp-content/uploads/2024/08/RHP_logopng-1.png

STANDORT SOLOTHURN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Hauptbahnhofstrasse 2
4500 Solothurn

T  +41 (0)32 613 20 30
M  solothurn@rh-partner.ch

STANDORT GRENCHEN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Centralstrasse 8
2540 Grenchen

T  +41 (0)32 613 20 30
M  grenchen@rh-partner.ch