SolothurnSteuern und RechtInitiativen im Bereich der Erbschaftssteuer

September 3, 2024

Die Jungsozialistische Partei (JUSO) hat im Februar 2024 die Initiative für eine Zukunft eingereicht, welche eine Erbschaftssteuer mit einem Steuersatz von 50% ab einem Freibetrag von 50 Millionen auf dem Nachlass und Schenkungen sowie die Verwendung der Steuereinnahmen für Klimaschutzmassnahmen fordert. Die Initiative wird teilweise von der SP und der Grünen Partei in der Schweiz unterstützt wird.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Jungsozialisten (JUSO) ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Der Bundesrat erachtet die Volksinitiative gestützt auf die Bundesverfassung und die jahrzehntelange Praxis von Bundesrat und Parlament für gültig. Er hält die schädliche Vorwirkung, die die Initiative verursacht, aber für staatspolitisch bedenklich. Potenziell von der Rückwirkung der Initiative betroffene Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sehen sich mit Rechtsunsicherheit konfrontiert. Personen mit Wohnsitz im Ausland werden vom Zuzug in die Schweiz abgehalten.

Sollte die Initiative angenommen werden, muss eine Palette von verschiedenen Steuerstrukturierungsmöglichkeiten geprüft werden. Denkbar ist beispielsweise vor Annahme der Initiative die Vermögenswerte in eine Stiftung zu verschieben und seinen Kindern die Kontrolle darüber zu übergeben. Die Vermögenswerte würden damit steuerlich den Kindern zugerechnet und die Erbschaftssteuer wäre dadurch noch vor Inkrafttreten der Initiative abgewendet. Würde die Initiative hingegen abgelehnt werden, könnte der Betroffene die Stiftung steuerfrei wieder liquidieren. Eine weitere Variante wäre die Schenkung der Vermögenswerte vor Annahme der Initiativer mit gleichzeitiger Beibehaltung des Nutzniessungsrechts des Schenkers.

Gleichzeitig wurde von Marc Jost (EVP) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche eine Steuer von 10% auf dem Nachlass ab CHF 5 Millionen vorsieht. Diese wird nun in den parlamentarischen Kommissionen beraten. Falls beide Kommissionen einverstanden sind, kann die Nationalratskommission eine konkrete Vorlage ausarbeiten.

Die Entwicklung der beiden Initiativen, insbesondere die Ausarbeitung der Übergangsbestimmungen und der konkrete Anwendungsbereich respektive was in den Nachlass fallen würde, müssen im Auge behalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob Sie von der Initiative betroffen sind, und arbeiten mögliche Alternativen zur Strukturierung Ihres Vermögens aus.

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

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