SolothurnSteuern und RechtNeuerungen bei der Saldosteuersatzmethode per 01.01.2025

Oktober 25, 2024

Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung sollten für Mehrwertsteuerpflichtige, welche mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen, mit dem Inkrafttreten der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) per 01.01.2025 gewisse Vereinfachungen in Kraft treten.

Neu können mehr als zwei Saldosteuersätze angewendet werden, wobei aber die 10%-Regel weiterhin bestehen bleibt. Konkret kann ein Unternehmen für verschiedene Dienstleistungen unterschiedliche Saldosteuersätze anwenden, solange diese mehr als 10% ausmachen. Dies bedeutet in der Praxis, dass auch mehrere Ertragskonten (für jede Leistungsart, welche mit einem anderen Saldosteuersatz abzurechnen ist, ein anderes Konto) zu führen sind.

Per 01.01.2025 fällt die 50%-Regel für Mischbranchen weg. Bei Branchen, in denen üblicherweise mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, die für sich allein betrachtet zu unterschiedlichen SSS abzurechnen wären (sogenannte Mischbranchen), wird (wurde) bis anhin nach dem Saldosteuersatz für die Haupttätigkeit abgerechnet, sofern die anderen Leistungsarten nicht mehr als 50% des Umsatzes ausmachen.

Die Sonderregelungen betreffend Export von Gegenständen (Formular 1050), Abrechnung der fiktiven Vorsteuer (Formular 1055) und Margenbesteuerung (Formular 1056) werden gestrichen. Dies bewirkt, dass gewisse Vorsteuererleichterungen nicht mehr geltend gemacht werden können. Beispielsweise hat dies zur Folge, dass exportlastige Unternehmen durch den Wegfall der Sonderregelungen die Vorsteuern nicht mehr mittels Formular 1050 zurückfordern können. Deshalb wird Unternehmen, welche Exporte tätigen, grundsätzlich geraten, auf die Anwendung der Saldosteuersatzmethode zu verzichten.

Dies zeigt nur beispielhaft auf, dass die sogenannten Vereinfachungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung durchaus auch zu nachteiligen Folgen für den Steuerpflichtigen führen können und deshalb im Auge behalten werden müssen.

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Unsere Experten stehen bei Fragen zur beschriebenen Thematik gerne zur Verfügung.

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