Mit der Einführung des neuen schweizerischen Transparenzregisters werden zahlreiche Unternehmen verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen zu erfassen und dem Bund zu melden.
Vom neuen Register betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie weitere juristische Personen des Privatrechts.
- Die betroffenen Unternehmen werden verpflichtet sein:
- die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren,
- deren Identität zu überprüfen,
- die erforderlichen Angaben zu dokumentieren,
- Änderungen laufend nachzuführen sowie
- die entsprechenden Informationen dem Transparenzregister zu melden.
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Zugriff erhalten insbesondere zuständige Behörden sowie bestimmte dem Geldwäschereigesetz unterstellte Personen und Institutionen.
Nach heutigem Stand können die Meldungen an das Transparenzregister noch nicht eingereicht werden. Der Bund empfiehlt jedoch bereits jetzt, einen Zugang zu EasyGov.swiss einzurichten oder bestehende Zugriffsberechtigungen zu überprüfen. Dadurch können die notwendigen Meldungen nach Freischaltung des Registers effizient vorgenommen werden.
Zudem ist es empfehlenswert, die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse Ihrer Gesellschaft zu überprüfen und die notwendigen Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen frühzeitig zusammenzustellen.
