Accounting and AdvisoryElektronische Mehrwertsteuer-Abrechnung

April 13, 2024

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen die MWST online abrechnen. Eine Einreichung physischer Abrechnungsformulare per Post ist nicht mehr möglich ab dem 1. Januar 2025. Beilgagen zur MWST-Abrechnung wie zum Beispiel das Formular 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens oder die Liste mit den geltend gemachten Vorsteuern im Fall einer Einlageentsteuerung müssen aber weiterhin per Post zugestellt werden und können weiterhin nicht elektronisch hochgeladen werden.

 

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