HomeAktuelles

Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland soll in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Mit dieser Vorlage werden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert. Ein Abkommen mit Frankreich soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat die Revision des nationalen Steuerrechts an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 in die...

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt zurzeit über 570ʼ000 Rechnungen über insgesamt mehr als 2 Milliarden Franken für die erste Steuerrate der Kantons- und Gemeindesteuern für natürliche Personen.  Die Rate beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags und ist bis 19. Juni 2023 zahlbar. Bei späterer Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet. Grundlage für die...

Bundesrat und Parlament wollen die OECD/G20-Reform zur Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz umsetzen und damit stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichern. Am 18. Juni 2023 wird die Stimmbevölkerung über die dafür nötige Verfassungsänderung abstimmen. An der Medienkonferenz vom 24. April 2023 legte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die Argumente für die...

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verzeichnet für das Jahr 2022 Steuereinnahmen von 57,3 Milliarden Franken, eine Milliarde Franken über Vorjahr. Die ESTV hat mehr Amtshilfeersuchen gestellt. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2022 hervor. Die meisten Steuereinnahmen generiert die direkte Bundessteuer mit 26,5 Milliarden Franken, 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Juristische Personen steuern dazu 13,8 Milliarden...

Knapp 293’000 steuerpflichtige Personen erhalten zurzeit die provisorischen Rechnungen für die direkte Bundessteuer, weil sie für das Steuerjahr 2022 dafür voraussichtlich mindestens 300 Franken zahlen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Insgesamt werden rund 779 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Von den Einnahmen verbleiben 19,6 Prozent in der Staatskasse, 1,6 Prozent gehen an die...

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat die wichtigsten Neuerungen im Steuerjahr 2023 publiziert.   1 Höhere Maximalbeträge an die Säule 3a Die Maximalbeträge an die Säule 3a wurden für das Steuerjahr 2023 angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7’056 Franken (heute 6’883) für Personen, die bereits eine...

Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird den Anlagebedingungen flexibel angepasst. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt wird. Bisher wurde bei Leibrenten generell ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert. Künftig wird der steuerbare Ertragsanteil...

Seit Ende Oktober 2022 kann die Steuererklärung für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften für das Steuerjahr 2022 vollständig elektronisch ausgefüllt und freigegeben werden. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt jährlich 42’000 Steuererklärungen für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften. Bis und mit Steuerjahr 2021 musste diese sogenannte Steuererklärung...

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten, die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale...

https://www.rh-partner.ch/wp-content/uploads/2024/08/RHP_logopng-1.png

STANDORT SOLOTHURN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Hauptbahnhofstrasse 2
4500 Solothurn

T  +41 32 613 20 30
M  solothurn@rh-partner.ch

STANDORT GRENCHEN

Rüfenacht Heer Partner AG
Postfach
Centralstrasse 8
2540 Grenchen

T  +41 32 613 20 30
M  grenchen@rh-partner.ch