SolothurnSteuern und RechtKanton Bern: Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte vollständig elektronisch verarbeiten

Januar 3, 2023

Seit Ende Oktober 2022 kann die Steuererklärung für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften für das Steuerjahr 2022 vollständig elektronisch ausgefüllt und freigegeben werden.

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt jährlich 42’000 Steuererklärungen für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder auch Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften.

Bis und mit Steuerjahr 2021 musste diese sogenannte Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte ausgedruckt und per Post an die Steuerverwaltung geschickt werden.

Neu können Kundinnen und Kunden die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte vollständig elektronisch ausfüllen und freigeben. Zudem können alle verlangten Belege und Unterlagen ganz einfach mit dem Smartphone fotografiert und übertragen oder via Computerablage der Steuererklärung hinzugefügt werden. Somit kann nun auch die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte von A-Z papierlos verarbeitet werden.

Wenn die federführende Person einer Personengesellschaft, Erben- oder Miteigentümergemeinschaft über ein BE-Login verfügt, kann sie die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte unter den Menüpunkt «Weitere Steuererklärungen» einbinden, elektronisch ausfüllen und freigeben.

Falls die federführende Person über kein BE-Login verfügt, kann sie sich in TaxMe-Online mit der ZPV-Nr., Fall-Nr. sowie dem ID-Code anmelden und gelangt so direkt zur entsprechenden Steuererklärung.

 

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

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