Das heutige System der amtlichen Bewertung sowie das Verfahren bei einer Allgemeinen Neubewertung werden aus der Politik und von betroffenen Liegenschaftsbesitzenden zunehmend kritisiert. Zudem hat das Bundesgericht den vom Grossen Rat beschlossenen Bewertungsmassstab als bundesrechtswidrig beurteilt. Beide Themen will der Regierungsrat mittels einer Vereinfachung des heutigen Systems angehen. Im Kanton Bern bildet der «amtliche Wert»...
