Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen:
- Personen, die Beiträge an eine Pensionskasse (2. Säule) bezahlen
- Personen, die keiner Pensionskasse angehören.
Der Maximalbetrag 2022 an die Säule 3a beträgt 6883 Franken für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule. Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 34’416 Franken. Der jährliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Daher wichtig: Festtage nicht vergessen und Einzahlungen frühzeitig vornehmen.
Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern
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