Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.
Die Teuerungszulage wird gewährt, um die gegenwärtige Teuerung auszugleichen. Für die Berechnung der Teuerungszulage der Renten der obligatorischen Unfallversicherung ist jeweils der Landesindex der Konsumentenpreise des Monats September des laufenden Jahres massgebend. Letztmals waren Teuerungszulagen per 1. Januar 2009 gewährt worden.
Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV der Teuerung angepasst.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
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