Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 die Vernehmlassung für die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Die Revision beinhaltet namentlich die Ausführungsbestimmungen zum teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Vereinfachungen bei der Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen und eine erweiterte Onlinepflicht.
Mit der vom Parlament im Juni beschlossenen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wurden insbesondere verschiedene überwiesene Motionen umgesetzt. Diese Gesetzesänderungen haben auch Anpassungen der Mehrwertsteuerverordnung zur Folge, beispielsweise bei der Besteuerung von Onlineplattformen und der neu möglichen jährlichen Abrechnung.
Der Bundesrat nutzt diese Gelegenheit, um die Mehrwertsteuerverordnung auch in weiteren Bereichen zu aktualisieren und zu präzisieren. So soll unter anderem die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode grundlegend überarbeitet werden. Ziel ist eine genauere Bestimmung der Steuerschuld sowie die Vereinfachung dieser Abrechnungsmethoden, was namentlich kleinen oder mittleren Unternehmen bei der Abrechnung der MWST zugutekommt. Als Massnahme zur Betrugsbekämpfung soll zudem das Meldeverfahren neu auch auf Barzahlungen ab 15 000 Franken für steuerbare Leistungen zwischen steuerpflichtigen Personen obligatorisch angewendet werden.
Der Entwurf sieht ferner vor, dass für Anträge und Meldungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersatzmethoden, der jährlichen Abrechnung und der Gruppenbesteuerung, die alle freiwillig sind, die Verwendung des elektronischen Portals vorgeschrieben wird.
Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2025 vorgesehen. Dieser Termin wird auch für die jährliche Abrechnung angestrebt, für die umfangreiche IT-Anpassungen nötig sind.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 8. Februar 2024.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
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