Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird den Anlagebedingungen flexibel angepasst. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt wird. Bisher wurde bei Leibrenten generell ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert. Künftig wird der steuerbare Ertragsanteil...
