SolothurnSteuern und RechtBesserer Schutz der AHV bei überhöhten Dividenden – Renditeschwelle
Die Unternehmenssteuerreformen von 2009 und 2020 haben Dividenden steuerlich attraktiver gemacht. Im Gegensatz zu Löhnen unterliegen Dividenden einer Teilbesteuerung und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Unternehmensinhaber/innen, die auch im eigenen Betrieb mitarbeiten, erhalten häufig neben der Entschädigung als Arbeitnehmer eine Dividende ausbezahlt. Dies führt mutmasslich zu geringeren Einnahmen bei der AHV. Der Bundesrat hat am 15. Oktober...
