Die auf den 1.1.2025 in Kraft tretende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthält neben zahlreichen Neuerungen die Möglichkeit, die Steuer jährlich abzurechnen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. Dies stellt eine administrative Erleichterung im Vergleich zur vierteljährlichen oder halbjährlichen Abrechnung dar. Der...
