Das Bundesgericht bestätigt die Praxis der Solothurner Steuerbehörden zur Aufrechnung verdeckter Gewinnausschüttungen bei der Gesellschaft auch beim Alleinaktionär (BGE 9C_662/2023 29.04.2024). Die Aufrechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Gesellschaft präjudiziert zwar die steuerliche Beurteilung auf Ebene der Anteilsinhaber nicht. Gerade bei Einmann-Gesellschaften darf aber die Aufrechnung auf der Gesellschaftsebene nach der Rechtsprechung aber als Indiz...
