Schenkungen, welche über mehrere Jahre gestaffelt erfolgen, werden im Kanton Solothurn gleich besteuert, wie wenn die Schenkung auf einmal erfolgt wäre. Zur Bestimmung des Steuersatzes sowie des Freibetrages werden deshalb Schenkungen der letzten 5 Jahre vom gleichen Schenker an den gleichen Beschenkten zusammengerechnet. Der Kanton Solothurn erhebt auf Schenkungen eine Schenkungssteuer. Übliche Gelegenheitsgeschenke sollen aber...